Didaktik: Unterschied zwischen den Versionen

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:  <small>Schon in der Antike bezog sich das Wort Didaktik also sowohl auf das Lehren wie auf das Lernen.</small> <br />
:  <small>Schon in der Antike bezog sich das Wort Didaktik also sowohl auf das Lehren wie auf das Lernen.</small> <br />


In diesem Sinne ist im heutigen (weiten!) Verständnis '''Didaktik''' diejenige '''Wissenschaft''', die sich mit der Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens befasst. Auf einer ''fachübergreifenden Ebene'' handelt es sich dann um die „Didaktik“ (früher „Allgemeine Didaktik“ genannt) <ref>Vgl. Kron (2000), S. 48.</ref>, auf der (unterrichts-)fach­be­zo­ge­nen Ebene um die sog. „Fach­didaktiken“. '''Methodik''' erscheint dann im Sinne dieser Begriffsbestimmung als ''Teil der (Fach-)Didaktik'', während frühere (und auch heute noch anzutreffende) Bezeichnungen wie z. B. „didaktik-methodische Überlegungen“ auf ein enges, nur die Inhaltsfrage betreffendes Verständnis von „Didaktik“ verweisen.<br />
In diesem Sinne ist im heutigen (weiten!) Verständnis '''Didaktik''' diejenige '''Wissenschaft''', die sich mit der Theorie und Praxis des Lehrens und Lernens befasst. Auf einer ''fachübergreifenden Ebene'' handelt es sich dann um die „Didaktik“ (früher „Allgemeine Didaktik“ genannt) <ref>Vgl. Kron (2000), S. 48.</ref>, auf der (unterrichts-)fach­be­zo­ge­nen Ebene um die sog. „Fach­didaktiken“. ''Methodik'' erscheint dann im Sinne dieser Begriffsbestimmung als ''Teil der (Fach-)Didaktik'', während frühere (und auch heute noch anzutreffende) Bezeichnungen wie z. B. „didaktik-methodische Überlegungen“ auf ein enges, nur die Inhaltsfrage betreffendes Verständnis von „Didaktik“ verweisen.<br />


Gleichwohl ist festzuhalten, dass „Didaktik“ in unterschiedlicher begrifflicher und inhaltlicher Weite verwendet wird. Kron weist auf folgende fünf aktuell gültige Begriffsbestimmungen hin: <ref>Kron (2000), S. 43.</ref>
Gleichwohl ist festzuhalten, dass „Didaktik“ in unterschiedlicher begrifflicher und inhaltlicher Weite verwendet wird. Kron weist auf folgende fünf aktuell gültige Begriffsbestimmungen hin: <ref>Kron (2000), S. 43.</ref>