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Kultusministerkonferenz
Kultusministerkonferenz (KMK) ist die Kurzform für Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die 1948 gegründet wurde und für ihre Zusammenarbeit ein ständiges Sekretariat errichtete. Heute findet sich je ein Sekretariat in Bonn und in Berlin.
In der Kultusministerkonferenz arbeiten die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder zusammen, mit der zentralen Aufgabe, „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“ (Geschäftsordnung i.d.F. vom 02. Juni 2005) zu behandeln.
Die Organe des KMK sind das Plenum, das Präsidium und die Präsidentin bzw. der Präsident. Das Plenum tagt drei- bis viermal jährlich. Ständige Ausschüsse und ihre Kommissionen arbeiten vorbereitend für die Plenarsitzungen und sorgen für die Kommunikation untereinander und zwischen den Kultusverwaltungen der Länder.
Die in der KMK durch die Minister bzw. Senatoren vertretenen Länder sollen in Angelegenheiten, die Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffen, ein notwendiges Maß an Gemeinsamkeit finden, um kooperativ dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten gerecht an den betreffenden Prozessen teilnehmen und gefördert werden können. Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder Staatsabkommen sorgen für die Koordination.
Die Kultusministerkonferenz begreift sich als Instrument für die gemeinsame Interessenvertretung gegenüber dem Bund, der EU, der OECD und der UNESCO und der Öffentlichkeit im Allgemeinen. Außerdem versteht sich die KMK als Partner in der Zusammenarbeit mit dem Bund und europäischen und internationalen Institutionen für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Quelle: http://www.kmk.org